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LandFrauen des Jahres geehrt
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02.07.2024 - 19:39
LandFrauen des Jahres geehrt

LandFrauen des Jahres geehrt

KIEL. Der Deutsche LandFrauenverband (dlv) ehrt außergewöhnliches Engagement in den eigenen Reihen. Auf dem LandFrauentag am Dienstag (2.7.) in Kiel hat Verbandspräsidentin Petra Bentkämper drei „Landfrauen des Jahres 2024“ ausgezeichnet. „Die drei Frauen zeigen vorbildhaft, wie vielfältig, erfolgreich und gesellschaftlich relevant Landfrauenarbeit ist“, sagte Bentkämper in einem feierlichen Festakt mit 5.000 Gästen aus dem ganzen Bundesgebiet. Die Geehrten seien beispielhaft mit besonderen Ideen, Angeboten und Aktivitäten in ihren Regionen vorangegangen. 

Nach Gründung einer „Junge LandFrauengruppe“ im Jahr 2021 habe die Bad Hersfelderin Isabel Bohl inzwischen 70 Frauen für Mitarbeit begeistern können. Sie habe vor allem zeigen können, welchen Herausforderungen Frauen auf dem Land und in der Landwirtschaft gegenüberstehen, so die Jury.

Unermüdlichen Einsatz für Ernährungsprojekten in Kitas, Schulen und Verbrauchermärkten sowie in der politischen Interessenvertretung und der Weiterentwicklung der Landfrauenarbeit in Sachsen-Anhalt bescheinigt die Jury der Vorsitzenden des Fläminger Landfrauenvereins, Kathrin Ahlers. Ingrid Sattler vom LandFrauenverein Friedrichstadt in Schleswig-Holstein habe neben ihrem vielfältigen sozialen Engagement in ihrer 20jährigen Vorstandsarbeit zahlreiche Frauen als Mitglieder für die Landfrauenarbeit gewonnen.

Führungspersönlichkeiten

Zudem verlieh der Verband die Goldene Biene als höchste Anerkennung für Präsidentinnen, Vorsitzende und Geschäftsführerinnen der dlv-Mitgliedsorganisationen, die sich außerordentlich um die Landfrauenarbeit verdient gemacht haben. Geehrte wurde die langjährige Präsidentin des LandFrauenverbandes Württemberg-Hohenzollern und frühere dlv Vizepräsidentin, Juliane Vees. „Goldene Bienen“ gingen ferner an die Präsidentin des Landesverbandes Württemberg-Baden, Marie-Luise Linckh, sowie die Präsidentin des LandFrauenverbandes Schleswig-Holstein, Ulrike Röhr. Alle drei zeigten in besonderem Maße, „was Frauen in Führungspositionen erreichen können und von welch immenser Bedeutung engagierte Landfrauenarbeit ist“, so dlv-Präsidentin Bentkämper. AgE

Netto und Biokreis jetzt Partner
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02.07.2024 - 18:24
Netto und Biokreis jetzt Partner

Netto und Biokreis jetzt Partner

MAXHÜTTE-HAIDHOF. Der Lebensmitteldiscounter Netto ist jetzt Mitglied des Ökoverbandes Biokreis. Wie das Unternehmen mitteilte, soll die Partnerschaft dazu dienen, das Sortiment mit noch mehr regionalen Bioprodukten seiner Eigenmarke auszubauen. Starten soll die Zusammenarbeit von Biokreis und Netto im Frischebereich mit Bioschweinefleischprodukten.

So sollen ab der Woche vom 8. Juli in ausgewählten Filialen in Nord- und Westdeutschland von der Netto-Bioeigenmarke Schweine-Nackensteaks in 280-Gramm-Packungen und Schweine-Rückensteaks in 240-Gramm-Packungen zu finden sein. Weitere Produkte sollen im Jahresverlauf je nach Warenverfügbarkeit und Marktsituation folgen.

Für Biokreis-Geschäftsführer Josef Brunnbauer ist es besonders wichtig, dass die Erzeugnisse der bäuerlichen Betriebe wertschätzend vermarktet werden. „Mit Netto haben wir einen starken Partner an unserer Seite, der diesen Anspruch erfüllt“, betonte Brunnbauer. Die Leiterin der Netto-Unternehmenskommunikation, Christina Stylianou, erklärte, dass der Discounter mit Biokreis den Anteil ökologischer, regionaler Lebensmittel weiter ausbauen werde. Schon jetzt biete Netto mehr Lebensmittel in Bioqualität als die direkten Wettbewerber.

Biokreis wurde 1979 in Bayern gegründet. Ihm gehören bundesweit mehr als 1.250 landwirtschaftliche Betriebe an. Netto zählt sich mit bis zu 400 ökologisch zertifizierten Produkten zu den größten Biohändlern in Deutschland. Der Discounter betreibt mehr als 4.350 Filialen und erzielte 2023 einen Umsatz von 17,1 Mrd. Euro. Bereits 2023 hatte das Unternehmen eine Partnerschaft mit Naturland geschlossen. AgE

Pessimistischer Ausblick für 2024 
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02.07.2024 - 18:15
Pessimistischer Ausblick für 2024 

Pessimistischer Ausblick für 2024 

VALLADOLID. Das vom Thünen-Institut koordinierte „agri benchmark Cash Crop-Netzwerk“ sieht die Perspektiven für die weltweite Pflanzenproduktion im Jahr 2024 pessimistisch. Es sei davon auszugehen, dass die zu erwartende Entlastung durch niedrigere Düngemittelpreise den Anstieg der Maschinenkosten nicht vollständig kompensieren werde, prognostizierte das Crop-Netzwerk Mitte Juni auf seiner Jahreskonferenz im spanischen Valladolid. Zudem sei davon auszugehen, dass die Erzeugerpreise 2024 auf Basis der globalen Preisprognosen niedriger seien als 2023. In der Folge dürften viele Betriebe Schwierigkeiten haben, eine Verwertung ihrer Flächen auf Höhe der aktuellen Pachtpreise zu erzielen.

Grundlage für diese Prognose sind die Daten zu den typischen agri benchmark-Betrieben, die vom Netzwerk für verschiedene Länder weltweit modellhaft angelegt werden und jeweils dominierende Produktionsverfahren simulieren. Betrachtet wurde rückblickend auch der globale Ackerbau im Jahr 2023. Dieser war dem Netzwerk zufolge für die typischen agri benchmark-Betriebe - verglichen mit den vorangegangenen, sehr ertragreichen Jahren - schwierig. Entgegen dem Markttrend hätten hohe Düngemittelpreise, steigende Maschinenkosten und niedrigere Erzeugerpreise für viele Betriebe einen massiven Rückgang der Grundrente und eine stark rückläufige Rentabilität gebracht.

Höhere US-Sojaproduktion zu erwarten

Ein weiteres Thema der Konferenz war der gegenwärtige US-Boom bei Biodiesel, ausgelöst durch die in einigen US-Bundesstaaten eingeführten Beimischungsziele für erneuerbare Kraftstoffe. Laut dem Netzwerk wird damit gerechnet, dass dadurch bis 2029 die jährliche Nachfrage auf 8 Mio. Tonnen Sojaöl ansteigen wird; das wäre gegenüber 2020 ein Zuwachs um 3 Mio. Tonnen. Die Nachfrage könne durch eine verstärkte inländische Verarbeitung oder eine Ausweitung der Sojabohnenanbaufläche befriedigt werden, so das Netzwerk. Höchstwahrscheinlich werde aber eine Kombination aus beiden Optionen zum Einsatz kommen. 

Intensiv diskutiert wurden auch das Konzept und die Umweltversprechen der regenerativen Landwirtschaft. Die Konferenzteilnehmer kamen zu dem Schluss, dass die Befürworter das Potenzial offensichtlich erheblich überschätzten, insbesondere was die Einsparung von Treibhausgasen und die Wirtschaftlichkeit betreffe. Zudem würden die beiden Hauptquellen für Treibhausgasemissionen im Ackerbau, nämlich der Stickstoffeinsatz und Landnutzungsänderungen, nicht thematisiert.

Angesichts dieser „Unzulänglichkeiten“ will das Netzwerk in einem Thesenpapier aussagekräftigere Indikatoren vorschlagen, mit deren Hilfe die Ziele, die Treibhausgasemissionen und den Druck auf die biologische Vielfalt zu reduzieren, erreicht werden können. AgE

Kiel gibt Zuschuss für Impfungen
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02.07.2024 - 18:06
Kiel gibt Zuschuss für Impfungen

Kiel gibt Zuschuss für Impfungen

KIEL. Die Landesregierung in Schleswig-Holstein hat am Dienstag (2.7.) ein Entlastungspaket zur Unterstützung der tierhaltenden Betriebe auf den Weg gebracht und fördert die Impfung gegen den neuen Serotyp 3 der Blauzungenkrankheit (BTV-3) finanziell. „Wir wollen einen möglichst flächendeckenden Impfschutz erreichen und einen Schutz der Tiergesundheit sicherstellen“, sagte Landwirtschaftsminister Werner Schwarz. Er appellierte an alle Tierhalter: „Lasst Eure Rinder, Schafe und Ziegen gegen diese Blauzungenvirusvariante impfen.“ Die Impfungen stellten den einzig wirksamen Schutz gegen diese durch eine bestimmte Stechmückenart übertragene Krankheit dar.

Laut Schwarz schützt schon eine einmalige Immunisierung Schafe und Ziegen vor schweren Krankheitssymptomen und Tod. Dagegen müssten Rinder für einen klinischen Schutz zweimal geimpft werden. Wichtig sei, alle Zuchttiere und möglichst den gesamten Bestand impfen zu lassen. Der Zuschuss beträgt dem Minister zufolge 1 Euro pro Schaf beziehungsweise Ziege und 2 Euro pro Rind. Die Bestandsimpfungen seien vom Impftierarzt verbindlich in der HI-Tier-Datenbank zu dokumentieren. Die Eintragungen dienten gleichzeitig dazu, die Zuschussgewährung unbürokratisch umzusetzen und den BTV3-Impfzuschuss je Tierbestand festzusetzen.

Gesonderte Anträge oder Belege werden nach Angaben des Ressortchefs nicht benötigt. Die Tierhalter erhielten den Zuschuss durch Verrechnung mit den Beiträgen zum Tierseuchenfonds, die zum nächsten Meldestichtag - voraussichtlich noch im Herbst dieses Jahres - erhoben würden. Der festgesetzte BTV3-Impfzuschuss wird Schwarz zufolge auf der Beitragsrechnung des Tierseuchenfonds ausgewiesen. Auch aus diesem Grunde sei eine schnellstmögliche Impfung der Tierbestände vor dem Meldestichtag angezeigt. AgE

Mehr Technik wagen
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02.07.2024 - 17:59
Mehr Technik wagen

Mehr Technik wagen

BERLIN. Lockere Regeln für die neue Gentechnik, eine starke digitale Infrastruktur und Sondersteuern auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel – das sind die Empfehlungen der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) an die Bundesregierung. Die Kernaussagen des Kapitels „Neue Technologien für eine nachhaltige Landwirtschaft“ des diesjährigen EFI-Gutachtens wurden am Montag (1.7.) im Ernährungsausschuss des Bundestages vorgestellt.

Das Gremium sieht die Landwirtschaft vor „erheblichen Herausforderungen“: Bevölkerungswachstum, Klimawandel und schrumpfende landwirtschaftliche Flächen. Technologie und Innovation könnten dabei helfen, mehr Nahrungsmitteln bei gleichzeitig weniger Umweltbelastung zu produzieren. Die aktuelle Gesetzgebung sei an vielen Stellen dafür aber alles andere förderlich, so das Fazit der Experten.

Keine Digitalisierung ohne Netzanschluss

Für eine „digitale und smarte“ Landwirtschaft mit autonom agierenden Technologien braucht es laut Gutachten beispielsweise eine schnelle Datenübertragung und folglich eine gute Netzinfrastruktur. Aber an eben dieser mangele es im ländlichen Raum. Die Bundesregierung müsse daher dringend den Netzanbau vorantreiben, mahnen die Experten. Zudem brauche es einen einheitlichen, bundesländerübergreifenden Datenraum für die Landwirtschaft.

Auf europäischer Ebene sollte sich die Bundesregierung außerdem für herstellerübergreifende Schnittstellenstandards einsetzen. Denn aktuell ist laut EFI mangelnde Interoperabilität zwischen den Systemen immer noch eine der großen Hürden.

Die Gutachter sprechen sich auch für eine Sondersteuer auf Pflanzenschutz- und Düngemittel aus. Der Vorteil davon sei, dass digitale Technologien zur Einsparung von Betriebsmitteln wirtschaftlich attraktiver würden. Auch würde ein Anreiz geschaffen, Pflanzen zu züchten, die weniger Düngemittel und Pflanzenschutzmittel bräuchten.

Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort leidet

Für neue Wege in der Pflanzenzüchtung ist der EFI zufolge allerdings erforderlich, dass das europäische Gentechnikrecht reformiert wird. Die aktuellen Regelungen seien weder konsequent, noch entsprächen sie dem wissenschaftlichen Stand, heißt es in dem Gutachten. Beispielsweise sei die „klassische“ Mutagenese von Zulassungsverfahren ausgenommen, während die gezielte Mutagenese durch Genomeditierung strengstens reguliert werde, obwohl beides Gentechnik sei.

Wegen dieser unzeitgemäßen Regeln verpasse man Chancen in der Produktionssteigerung, Klimaanpassung und Naturverträglichkeit, warnen die Experten. Auch leide Europa als Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort: weniger junge Leute machten Karriere in der Biotechnologie, Forschungsprojekte würden ins Ausland verlagert. Die Bundesregierung sollte daher dem Vorschlag der EU-Kommission zur Novellierung des EU-Gentechnikrechts zustimmen, empfehlt die Expertenkommission. AgE

Kooperation mit indischem Konzern
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02.07.2024 - 17:22
Kooperation mit indischem Konzern

Kooperation mit indischem Konzern

KÖLN. Der Motorenhersteller Deutz hat eine Kooperationsvereinbarung mit TAFE Motors and Tractors Ltd., einem der führenden Landtechnikkonzerne in Indien, abgeschlossen. Wie Deutz am Montag (1.7.) mitteilte, sieht die Zusammenarbeit sowohl die Weiterentwicklung alternativer Antriebssysteme als auch den Ausbau des Verbrennungsmotorengeschäfts vor. Zum Auftakt der langfristigen Kooperation werde TAFE Motors bis zu 30.000 Deutz-Motoren mit 2,2 Litern Hubraum im Bereich von 50 bis 75 PS beziehungsweise 2,9 Litern und einer Spanne von 75 bis 100 PS in Lizenz herstellen. Deutz will den indischen Produktionsstandort Alwar, Rajasthan nutzen, um die Motoren im Raum Asien-Pazifik zu vermarkten.

Mit dem Ausbau der Geschäftstätigkeiten in Indien will der deutsche Konzern einen der weltweit wachstumsstärksten Märkte erschließen. Das indische Wirtschaftswachstum habe 2023 bei etwa 6 bis 7% gelegen. Es sei davon auszugehen, dass sich Indiens Bruttoinlandsprodukt (BIP) bis 2050 vervierfachen werde. Bei der Realisierung dieses starken Wachstums wird nach Einschätzung von Deutz auch dem Agrarbereich eine wichtige Rolle zukommen.

Verbrennungsmotor weiter der Schwerpunkt

Deutz-CEO Dr. Sebastian C. Schulte sagte Ende Juni im Interview mit der „Welt am Sonntag“, dass die Zukunft des S-Dax-Konzerns trotz der Klimaziele, der Dekarbonisierung und des Strukturwandels hin zum Elektroantrieb in seinem Traditionsprodukt liege, nämlich dem klassischen Verbrenner. Der Konzern-Chef ist überzeugt, dass der Verbrennungsmotor auch noch auf Jahrzehnte hinweg gebraucht werden wird, auch in der Landwirtschaft. „Bei einem Großtraktor wie dem Fendt 800 Vario, der von einem Deutz-Motor angetrieben wird, würde allein die Batterie mehr als 10 Tonnen wiegen. Das funktioniert auf dem Feld nicht“, so Schulte. AgE

Stoffstrombilanz ist unverzichtbar
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02.07.2024 - 17:05
Stoffstrombilanz ist unverzichtbar

Stoffstrombilanz ist unverzichtbar

Mit Düngegesetz und Stoffstromstoffbilanz einen strategischen Bürokratieabbau und gute Landwirtschaft in Deutschland sichern

Prof. Friedhelm Taube (Universität Kiel)

Der Agrarausschuss des Bundesrates hat am 17. Juni 2024 mit deutlicher Mehrheit insbesondere der CDU-, aber auch von SPD-geführten Länderministerien das Zweite Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes nebst Entschließung und die darin zentrale Nährstoffbilanz – synonym „Stoffstrombilanz“ – abgelehnt. Bliebe es in der Plenarsitzung des Bundesrates am 5. Juli bei der mehrheitlichen Ablehnung der Bundesländer, würde das Düngegesetz (DüG) an den Vermittlungsausschuss verwiesen. Hauptargument der CDU-geführten Länder gegen die Stoffstrombilanz ist laut dem schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsminister Werner Schwarz die damit verbundene Bürokratie.

Er verweist darauf, dass das Wirkungsmonitoring und die einzelbetrieblichen Nährstoffbedarfsermittlungen ähnliche Ziele verfolgten und damit eine doppelte Datenerhebung gegeben sei. Im Gegensatz zum Monitoring sei die Stoffstrombilanz-Verordnung (StoffBilV) jedoch nicht durch EU-Recht vorgeschrieben, sondern eine nationale Regelung, die nach Ansicht der elf Bundesländer und des Deutschen Bauernverbandes einen hohen bürokratischen Aufwand für Landwirtschaft und Verwaltung mit sich brächte. Ist dem so? Fünf zentrale Gründe, weshalb Düngegesetz und Stoffstrombilanzierung notwendig sind:

Bürokratieabbau und Datenvalidität

Im Gegensatz zu den Ausführungen der Mehrheit der Länderagrarminister ist die jetzige Düngeverordnung (DüV) das „Bürokratiemonster“ mit all den spezifischen Dünge-Bedarfswerten bis hin auf die Ebene der Sorten beim Winterweizen. Zudem sind die Bedarfswerte für die Düngung bei vielen Kulturen 10 bis 20% zu hoch angesetzt (Taube, Berichte über Landwirtschaft 2023). Die Aufzeichnungspflicht der geltenden Düngeverordnung ist fehleranfällig und für einen wirkungsvollen Vollzug auch deshalb nicht ausreichend, weil vom Betrieb Pauschalwerte aus den Anhängen der DüV genutzt werden, die weiterhin Spielräume für Nährstoffüberschüsse zulassen.

Grundsätzlich hat eine solche Tiefe der Datenerhebung den Staat nicht zu interessieren, wenn es kostengünstigere Lösungen für den Bürger gibt. Deshalb ist die belegbasierte Stoffstrombilanz - entsprechend der Buchführung - nichts anderes als ein „Controlling“ darüber, was in den Betrieb hinein- und was herausgeht. Jedes erfolgreiche Unternehmen jenseits der Landwirtschaft nennt dieses Procedere „Controlling“ und nicht „Bürokratie“. 

Die plausible Strategie im Sinne von Bürokratieabbau lautet daher: Stoffstrombilanz umgehend für alle Betriebe für Stickstoff und Phosphor verbindlich gestalten und mit dem nächsten Nitratbericht die EU-Kommission mit professioneller Unterstützung der Wissenschaft überzeugen, dass das „Bürokratiemonster“ der aktuellen DüV nicht effizient ist und durch die StoffBilV abgelöst wird.

Das ist wissenschaftlich fundiert, schafft nachhaltige Entlastung von Bürokratie und hebt den aktuellen Flickenteppich von Bundesländern mit Meldeverordnung wie Niedersachsen und Schleswig-Holstein und solchen ohne Meldeverordnung im Rahmen der DüV auf. Leider haben es das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) und die Bundesregierung in den letzten Jahren versäumt, diese strategische Perspektive in Richtung von weniger Aufzeichnungspflichten für die Landwirtschaft deutlich zu machen.

2. Verursachergerechtigkeit

Der landwirtschaftliche Berufsstand fordert eine stärkere Verursachergerechtigkeit. So sollen gewässerschonend wirtschaftende Betriebe von den strengeren Maßnahmen der DüV in „Roten Gebieten“ ausgenommen werden. Die EU-Kommission hat im Vertragsverletzungsverfahren wegen Nicht-Einhaltung der Nitratrichtlinie deutlich gemacht, dass sie von Deutschland dafür ein robustes, rechtssicheres, vollzugstaugliches und auf kontrollierbaren Daten beruhendes System erwartet.

Hierfür ist aus Sicht der Wissenschaft (u.a. UBA Schrift 200/2020; Wissenschaftlicher Beirat für Düngungsfragen, 2023) wie des BMEL die Stoffstrombilanz mittelfristig das entscheidende Instrument, da diese belegbasiert ist und Nährstoffströme in und aus dem Betrieb transparent und überprüfbar abbildet. Damit könnten umgehend zum Beispiel entsprechend des „120/120-Modells“ (UBA, 2020) die guten Betriebe von Auflagen in „Roten Gebieten“ befreit werden.

Wird dem DüG im Bundesrat am 5. Juli nicht zugestimmt und der Vermittlungsausschuss angerufen, vergeht wertvolle Zeit für die Umsetzung der Verursachergerechtigkeit, von der fehlenden Plausibilität einer Befreiung von Betrieben jenseits der Daten aus der Stoffstrombilanz ganz zu schweigen. Wenn man warten will, bis das Wirkungsmonitoring, das im „worst case“ am 5. Juli mit abgelehnt würde, Ergebnisse zeitigt, die eine Verursachergerechtigkeit gewährleisten, werden Jahre vergehen.

3. Fehlendes Wirkungsmonitoring

Im Art. 5 Abs. 6 Unterabsatz 1 der EU-Nitratrichtlinie heißt es: „Die Mitgliedstaaten sorgen für die Aufstellung und Durchführung geeigneter Überwachungsprogramme, damit die Wirksamkeit der in diesem Artikel vorgesehenen Aktionsprogramme beurteilt werden kann.“ Man kann darüber streiten, ob das Wirkungsmonitoring ein guter Ansatz ist. Da es jedoch noch von der letzten Bundesregierung mit der Kommission vereinbart wurde, riskiert man weiteres Ungemach, wenn erneut Verzögerungen aufträten.

4. Kompatibilität mit EU-Wasserrahmenrahmenrichtlinie

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zielt auf einen guten ökologischen und chemischen Zustand unserer Gewässer ab. Deutschland erreicht diesen Gewässerzustand vielfach nicht. Dies wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch der anstehende Nitratbericht bestätigen. Deutschland befindet sich deshalb weiterhin in einem Pilotverfahren der EU-Kommission. Es droht kurzfristig ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nicht-Einhaltung der WRRL mit der gleichen Prozedur wie bei Nitrat. Die StoffBilV zielt auf einen effizienten Umgang von Nährstoffen, Stickstoff und Phosphor, in der Landwirtschaft ab und ist damit ein wesentlicher Baustein, um zukünftig einen guten chemischen Zustand der Gewässer zu erreichen. 

Gerade die Phosphorüberschüsse der Landwirtschaft stellen jedoch ein Problem für der Zielerreichung der WRRL dar und die DüV regelt diese Überschüsse nicht. Vielmehr geht die DüV aktuell von völlig veralteten Standard-Bodenwerten für Phosphor aus, die doppelt so hoch festgesetzt sind wie es der guten fachlichen Praxis laut Verband deutscher landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten (VDLUFA, 2018) entspricht.

Wir haben es also mit einem nahezu vollständigen Regelungsdefizit zu tun, was die Phosphor-Überschüsse und die gute fachliche Praxis sowie die Phosphor-Düngung betrifft. Dies muss umgehend geändert werden und der maximale P-Saldo entsprechend der DüV 2017 auf 4,3 kg je Hektar in der anstehenden StoffBilV begrenzt werden. Gerade im Nordwesten Deutschlands werden diese Salden mehrfach überschritten – ein völlig inakzeptabler Zustand.

5. Glaubwürdigkeit

Sollte dem Düngegesetz am 5. Juli im Bundesrat nicht zugestimmt werden, droht eine weitere, gegebenenfalls jahrelange Verzögerung mit den zuvor genannten Risiken. Der Vermittlungsausschuss würde vermutlich erst im Oktober dieses Jahres über das Düngegesetz entscheiden, also nach den Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg. Je nach Ausgang dieser Wahlen droht eine Blockade oder ein Scheitern der Verhandlungen, sodass Teile des DüG eventuell auf die nächste Legislaturperiode geschoben würden.

Das ist nicht im Sinne guter Landwirtschaft! Dies gilt umso mehr, als bis zum Herbst letzten Jahres – also vor den Bauerndemonstrationen – die StoffBiLV als richtiges Instrument auch seitens vieler hochrangiger Vertreter in den Bauernverbänden und CDU-geführten Landesregierungen gesehen wurde. Man setzt Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit von Politik aufs Spiel, wenn nun mit dem Schlachtruf „Bürokratieabbau“ wissenschaftlich fundierte Politiken für gute Landwirtschaft und überzeugenden Gewässerschutz abgeräumt würden. AgE

(Quellenangaben: www.grassland-organicfarming.uni-kiel.de/de/aktuelles) 

Wichtige gesellschaftliche Stimme 
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02.07.2024 - 15:59
Wichtige gesellschaftliche Stimme 

Wichtige gesellschaftliche Stimme 

KIEL. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat die gesellschaftliche Bedeutung der Landfrauen gewürdigt. „Ihre Netzwerkarbeit trägt ganz entscheidend dazu bei, unser Land in schwierigen Zeiten zu stützen“, sagte Steinmeier am Dienstag (2.7.) beim Deutschen LandFrauentag in Kiel. Das Staatsoberhaupt bezeichnete den Deutschen LandFrauenverband (dlv) zu dessen 75. Jubiläum als „wichtige gesellschaftliche Stimme, die dieses Land politisch mitgestaltet.“ Landfrauen übernähmen jeden Tag als Bürgerinnen Verantwortung dafür, dass Zusammenleben ganz praktisch gelinge. „Ohne sie wäre dieses Land ärmer und kälter“, betonte Steinmeier. Ausdrücklich bestärkte der Bundespräsident die Landfrauen in ihrem entschiedenen Eintreten gegen Verrohung und Radikalisierung: „Ich finde es vorbildlich, dass Sie darauf reagieren und sich und andere in einem eigenen Projekt dazu schlaumachen, wie man mit populistischen Scheinargumenten umgeht.“

„Rückgrat“ des ländlichen Raumes

Der Bundespräsident bezeichnete die Landfrauen als „das Rückgrat des ländlichen Raumes“ und lobte deren Engagement: „Sie benennen die entscheidenden Aufgaben, wenn Sie für gleichwertige Lebensverhältnisse streiten und dafür schnelleren Glasfaserausbau, bessere Mobilität und eine gesicherte Pflegeinfrastruktur fordern“, so Steinmeier an die Adresse der rund 5.000 Teilnehmerinnen. Landfrauen wirken Steinmeier zufolge als Brückenköpfe in die Familien und als Ansprechpartner für gesellschaftliche Partner: „Wenn der ambulante Pflegedienst einen Hauspflegekurs anbieten möchte, wendet er sich an die Landfrauen. Wenn die Schulen einen Ernährungskurs geben wollen, fragen sie die Landfrauen.“

Große integrative Kraft

Der Bundespräsident bescheinigte den rund 12.000 LandFrauenvereinen eine große integrative Kraft: „Sie verbinden Nord und Süd, West und Ost genauso, wie Sie junge Frauen mit Seniorinnen verbinden und Landwirtinnen mit Ärztinnen, Gärtnerinnen, Professorinnen, Kassiererinnen oder Hausfrauen.“ Überall, wo Landfrauen zusammenkämen, „da packen sie an, organisieren, vermitteln Wissen und Hilfe, und sie bauen wiederum im Kleinen Netzwerke, für Pflege- und Hauswirtschaftskurse, für Fahrgemeinschaften oder auch im digitalen Raum für Tauschbörsen, Erfahrungs- und Wissensaustausch.“ Landfrauenengagement sei lebensnah und nehme alle mit. Ihre Arbeit sei unverzichtbar. AgE

Brüssel zieht erneut „Notbremse“
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02.07.2024 - 15:40
Brüssel zieht erneut „Notbremse“

Brüssel zieht erneut „Notbremse“

BRÜSSEL. Die Europäische Kommission hat für weitere ukrainische Agrarprodukte die in den autonomen Handelsmaßnahmen vorgesehene „Notbremse“ aktiviert. Wie aus den am Montag (1.7.) veröffentlichten Durchführungsverordnungen hervorgeht, werden bei der Einfuhr von Eiern und Zucker aus der Ukraine vorerst wieder Zölle erhoben. Für Hafer wurde der Mechanismus bereits am 19. Juni aktiviert.

Konkret bedeutet dies, dass die sogenannten Auslöseschwellen von jährlichen Importen von rund 23.189 Tonnen für Eier und 262.653 Tonnen für Zucker bereits seit mindestens zwei Wochen überschritten wurden. So lange hat die Kommission Zeit, um handelspolitisch zu reagieren. Laut der seit dem 6. Juni in Kraft getretenen Verordnung zu autonomen Handelsmaßnahmen zur Ukraine berechnen sich diese Grenzwerte aus dem arithmetischen Jahresmittelwert für die Einfuhren aus dem Zeitraum vom 1. Juli 2021 und dem 31. Dezember 2023.

WTO-Zölle bis Jahresende

Bis Jahresende werden nun die Meistbegünstigungszölle der Welthandelsorganisation (WTO) gelten. Vom 1. Januar bis zum 5. Juni des kommenden Jahres soll dann ein neues Zollkontingent implementiert werden. Dies wird dann auf fünf Zwölftel der entsprechenden Auslöseschwellen festgelegt. Für Zucker entspricht es dann einer Notbremse ab etwa 109.439 Tonnen zollfreier Importe. Der Schwellenwert bei Eiern liegt dann im kommenden Jahr bis zum besagten Stichtag am 5. Juni bei circa 9.662 Tonnen. AgE

Der Markt wächst kräftig
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02.07.2024 - 13:31
Der Markt wächst kräftig

Der Markt wächst kräftig

BRÜSSEL. Der Markt für biologische Pflanzenschutzmittel in Europa ist 2022 erstmals auf ein Volumen von mehr als 1,6 Mrd. Euro angewachsen; das entspricht einem Anteil von fast 10% am EU-Gesamtmarkt für Pflanzenschutzmittel. Diese Zahl hat der internationale Verband der Hersteller von biologischen Pflanzenschutzmitteln (IBMA) im Rahmen der jährlichen Umfrage unter seinen rund 150 Mitgliedsunternehmen ermittelt. Laut IBMA hat sich das Marktvolumen beim Bio-Pflanzenschutz von 2016 bis 2022 verdoppelt; zwischen 2019 und 2022 ist ein Plus von 20% verzeichnet worden.

Nach Angaben des Verbandes verzeichnen alle vier Bio-Pflanzenschutz-Kategorien - also Nützlinge, Mikroorganismen, Naturstoffe, Pheromone - ein starkes Wachstum. Demnach ist das Umsatzvolumen beim Einsatz von Nützlingen von 2019 bis 2022 um 65% gestiegen; in den anderen Kategorien allerdings „nur“ zwischen 11% und 20%. Aus Sicht des Verbandes wird lediglich der Nützlingsmarkt nicht von der EU-Regulierung ausgebremst.

Viele Wirkstoffe in Zulassungs-Pipeline

Der IBMA beklagt, dass das Prozedere der Zulassung weitere Innovationen beim Bio-Pflanzenschutz behindere. Dennoch habe sich die Zahl der zugelassenen Produkte seit 2016 verdoppelt. Trotz verschiedener Hürden verzeichne der europäische Markt für biologischen Pflanzenschutz derzeit eine jährliche Wachstumsrate von fast 10%, während der Markt für konventionellen Pflanzenschutz mit einem Zuwachs von etwa 4% deutlich dahinter zurückbleibe. Derzeit sind laut IBMA noch mehr als 100 Bio-Wirkstoffe in der Zulassungspipeline.

„Diese Zahlen zeigen die dringende Notwendigkeit einer EU-weiten, rechtsverbindlichen Definition von Bio-Pflanzenschutz und eines beschleunigten Zulassungsverfahrens“, erklärte Brigitte Kranz, Geschäftsführerin von IBMA Deutschland/Österreich. Es gelte, Wachstum durch vorausschauende Politik zu fördern. Während Zulassungsverfahren in den USA und Brasilien zwei bis drei Jahre dauerten, müssten europäische Landwirte bis zu zehn Jahre auf neue Pflanzenschutzmittel warten, beklagte Kranz. Dies mache Europa unattraktiv und bringe den europäischen Landwirten einen Wettbewerbsnachteil. AgE

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Über den Industrieverband Agrar

Der Industrieverband Agrar e. V. (IVA) vertritt die Interessen der Hersteller von Betriebsmitteln für einen nachhaltigen Pflanzenbau in Deutschland.

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Die 48 Mitgliedsunternehmen des IVA engagieren sich in den Bereichen Pflanzenschutz, Pflanzenernährung, Pflanzenzüchtung, Biostimulanzien und Schädlingsbekämpfung.

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Umwelt

Landwirtschaft und Umwelt sind eng verbunden. Welche Auswirkungen haben Pflanzenschutz - und Düngemittel sowie ihre Abbauprodukte auf Böden und Gewässer? 

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Ernährung

Die moderne Landwirtschaft sichert die Versorgung mit hochwertigen und gesunden Lebensmitteln.

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Landwirtschaft in der Praxis

Die Weltbevölkerung im 21. Jahrhundert wächst stetig und mit ihr der Bedarf an Nahrungsmitteln. Die Landwirtschaft wird also mehr produzieren müssen, ohne dabei die Umwelt übermäßig zu belasten. Um diese Herausforderung zu meistern, werden Pflanzenschutz - und Düngemittel noch lange unverzichtbar bleiben.